Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Transporte
Zu jeden Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Zusatzbedingungen aufgeführt.
Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages zur Kenntnis.
Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte durch die Firma 1a-Motorrad-Transporte, Inhaber Klaus Haselboeck, nachfolgend Anbieter genannt, insbesondere gelten diese für alle per online Shop, E-Mail oder per Brief übermittelten Bestellungen.
Der Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt, erklärt, dass er vor Abschluss der Bestellung Kenntnis von den jeweils gültigen AGB und allen zusätzlichen Bedingungen neuester Fassung von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich anerkennt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dem formlosen und / oder formularmässigem Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unsere Transportdienstleistungen.
Rechtsinformationen:
Unsere AGB unterliegen den Gesetzen in Deutschland und müssen, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts, entsprechend interpretiert werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung als trennbar von der AGB, jedoch beeinträchtigt dies nicht die Gültig- und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB sind so lange wirksam, bis sie von dem Anbieter geändert wird. Die AGB ist nur in der aktuellen, von dem Anbieter hier veröffentlichten Fassung gültig
Nutzungsbedingungen:
Der Anbieter kann die AGB und den Inhalt des Shops in angemessenen Abständen aktualisieren bzw. überarbeiten.
Durch das Zugreifen auf die Website https://1a-motorrad-transporte.de.html erklären Sie sich mit der unten stehenden AGB einverstanden.
Die weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung gilt als Annahme und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Die Angebote auf unserer Website richtet sich an Personen, die über eine notwendige Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügen, um Verträge abschließen zu können.
zustandekommen des Vertrages:
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung und dieser AGB angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigte Dienstleistungen werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmal zu überprüfen, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Die Abwicklung:
(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(5) Bei NICHT EU Ländern, z. B. Schweiz, hat der Versender für die Zoll-, Ein- bzw. Ausfuhrdokumente zu sorgen, die entsprechenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
(6) Preisangebote enthalten KEINE Maut, Brücken, Tunnel oder sonstige Gebühren.
Es sei denn, diese sind im schriftlichen KV separat aufgeführt.
Auftrag:
Aufträge werden ausschließlich in schriftlicher Form (online, E-Mail, Brief) entgegengenommen.
In der Auftragserteilung müssen Abhol- und Lieferort, Vor- und Zunamen, Adressen sowie Handy- und / oder Telefonnummern (zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme) enthalten sein.
Ebenso Kennzeichen (sofern vorhanden), Hersteller, Typ, Hubraum, Gewicht, Fahrzeugart, Länge und Breite des zu transportierenden Fahrzeuges sowie der Frachtzahler.
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, für die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, zu unterrichten.
1a-Motorrad-Transporte ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Richtigkeit (z. B. Adressen) zu überprüfen oder zu korrigieren.
Achten Sie unbedingt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Kann aufgrund falscher oder fehlender Daten die Anfahrt nicht stattfinden oder ist diese erfolgt und es stellt sich heraus, dass die Angaben fehlerhaft sind, bzw. niemand Vorort ist, dann wird die Fahrt zu 100 % berechnet.
Werden vom Kunden unkorrekte Daten, ein falscher Tarif (Modell- oder Kilometerauswahl) angegeben, behält sich der Anbieter die Erhebung einer Zusatzzahlung für den entstandenen Mehraufwand vor.
Die vom Anbieter mitgeteilten Termine müssen akzeptiert werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, etwaige von dem Kunden benannte Fixtermine einzuhalten.
Spezielle Terminwünsche können nur gegen Aufpreis durchgeführt werden. Die verbindliche Buchung ist laut BGB 312 g Absatz 9 nicht widerrufbar. Sollte der Anbieter einem Stornowunsch zustimmen, so werden 20 %, jedoch min. € 25,– Gebühren berechnet.
Unsere Standardtransporte werden im Sammeltransportverfahren ausgeführt.
Die verbindliche Buchung ist laut BGB 312g Absatz 9 nicht widerrufbar.
Bezahlung / Fälligkeit:
Der Kunde muss im Auftrag den Zahlungspflichtigen benennen.
Der Betrag ist vor dem Auf- bzw. Abladen ausschließlich in Bar (EUR) zu begleichen.
Für die vollständige Begleichung des Betrags haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Bei Nichtzahlung ist der Anbieter berechtigt, von dem Recht des Konnexen und in konnexen Pfandrecht Gebrauch zu machen. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises der vertraglichen Leistung durch den Kunden bleibt hiervon, bis zur vollständigen Begleichung, rechtlich unberührt bestehen. Eine Auf- / Gegenrechnung offener Posten ist nicht möglich.
Im Falle des Verzuges berechnen wir für E-Mail oder Postschreiben:
•1. Mahnung = EUR 2,50
•2. Mahnung = EUR 2,50
•3. Mahnung = EUR 2,50 zzgl. Einschreibegebühren
Die Adressermittlung bzw. Nachforschung wird mit min. EUR 25,– berechnet.
Für jedes Schreiben außerhalb der eigentlichen Auftragsabwicklung, z. B. Angebot, Auftragsbestätigung oder Stornierung, berechnen wir EUR 10,– und falls diese anfallen die entsprechenden Postgebühren.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Leistungen
Die Anbieterin überführt unverpackte Motorräder, Gespanne, Trikes, Quads, sowie Kleinfahrzeuge ähnlicher Art bzw. bauähnlichen Fahrzeugen zu den in der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen Kosten. Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte und von uns schriftlich bestätigte Transportleistungen. Mit unserer schriftlichen Bestätigung ist der erteilte Auftrag für beide Parteien verbindlich. Sofern der Kunde bei uns Transportleistungen für Dritte bestellt, ist dieser uns gegenüber alleiniger Vertragspartner. Dies gilt insbesondere für den Zahlungsverkehr und in Haftungsfragen.
Bei der Fahrzeugübernahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, für die Korrektheit der Angaben bürgt der Unterzeichner mit seiner Unterschrift. Festgehalten werden die vom Absender übergebenen Fahrzeugdokumente, vorhandene Schäden und / oder Fehlteile, soweit diese offensichtlich und für den Fahrer sofort erkennbar sind. Unsere Fahrer/innen sind keine, auf jede Marke und Modell geschulten, Fachkräfte.
Fahrzeuge, die vor der Verladung Schäden an Anbauteilen, Antrieb, Elektrik, Fahrwerk, Getriebe, Lack, Motor, Rahmen oder Reifen aufweisen, sind von jeglicher Haftung generell ausgenommen.
Der Fahrzeughalter bzw. Versender bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Anbauteile den Vorschriften entsprechend am Fahrzeug befestigt sind. Teile, die während des Transports verloren gehen oder beschädigt werden, sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen.
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, dieses auf Transportschäden zu untersuchen und diese, sofern vorhanden, auf dem Übergabeprotokoll durch unseren Fahrer dokumentieren zu lassen. Mängelzuweisungen nach Abfahrt unserer Fahrer können nicht berücksichtigt werden. Der Empfänger ist gegenüber 1a-motorrad-transporte.de beweispflichtig.
Für Vereinbarungen zwischen dem Versender und dem Empfänger, sowie der Vollständigkeit des Ladegutes / Umfanges und sonstigen Vereinbarung haften ausschließlich Versender und Empfänger. Hierfür ist der Anbieter weder verantwortlich noch verantwortlich zu machen.
Frachtführerhaftungsversicherung (Güterschadenhaftpflicht)
Die Beförderung ist versichert.
Die Anbieterin haftet über dem Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im nationalen Verkehr nach HGB, mit 40 SZR pro kg Rohgewicht.
Am Transportgut befestigte/s Teil/e wie z. B.: Koffer, Tankrucksack, Helm/e, u. ä. wie auch mitbefördertes Gepäck, Ersatzteile, Zubehör oder Kleinteile sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
zu buchbare Vollversicherung:
Wir bieten die Möglichkeit der zu buchbaren Vollversicherung bei der Mannheimer Versicherungen AG.
Stimmen Versicherungswert und Versicherungssumme überein, wird dies als Vollversicherung (Volle Deckung) bezeichnet. Bei voller Deckung leistet die Mannheimer Versicherungen AG Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter auf dem Transportweg. Ausgenommen sind z. B. Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Terrorismus oder Risiken durch Kriegs-, politische- oder Kernenergierisiken.
Reklamationsfristen
Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger dies dem Frachtführer nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Transportgut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Schäden sind auf dem Protokoll zu vermerken. Eine nachträgliche Reklamation ist nicht möglich. Der Empfänger ist gegenüber 1a-motorrad-transporte.de beweispflichtig.
Sollte es, verursacht durch 1a-motorrad-transporte, zu einem Transportschaden gekommen sein, so hat diese das Recht, die Reparatur in einem Fachbetrieb Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Für die Dauer der Reparatur bzw. E-Teil Beschaffung ruht die Lieferfrist. Bei verbauten nicht Original-Teilen wie z. B. Spiegel, Blinker u.d.g beschränkt sich die Haftung auf die Teile. Bei z. B. Oldtimer oder wo identische Materialien nicht mehr zu beschaffen sind, müssen vergleichbare Teile akzeptiert werden. Eine Haftung für mögliche Folgeschäden ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei stark verschmutztem, bei bereits vor der Verladung beschädigtem oder bei Dunkelheit besichtigtem Transportgut ist eine Haftung für Transportschäden am Transportgut ausgeschlossen.
Laut Frachtführerhaftungsversicherung sind Gebrauchtfahrzeugen wie Lack-, Kratz-, Scheuer-, Oxidations- und Schrammschäden von der Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Anbauteile am Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt bzw. montiert sind. Für den Verlust von Anbauteilen während des Transportes und die daraus resultierenden Folgen ist der Kunde verantwortlich. Jegliche Haftung dafür ist durch den Anbieter ausgeschlossen.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger der 1a-motorrad-transporte die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 15 Tagen schriftlich anzeigt.
Für Schäden durch auslaufende Flüssigkeiten, die während des Transports hervorgerufen werden, wird der Versender der Transportware haftbar gemacht!
Versandbedingungen:
Die von uns bestätigten Liefertermine werden, ausgenommen höhere Gewalt, Streik und / oder die Sicherheit, Verkehrs- oder gefährdende Witterungsverhältnisse, eingehalten. Eine Haftung für mögliche Folgeschäden ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Lieferung erfolgt, wenn möglich (siehe oben), in dem durch uns schriftlich bestätigtem Zeitraum, an die angegebene Lieferadresse.
Das Fahrzeug muss ebenerdig ohne zusätzliche Hilfsmittel ver- bzw. entladen werden können. Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder Zustellung durch zusätzliche Arbeiten, Leerfahrten, Wartezeiten, ein erschwertes Auf- und Abladen oder sonstige Umstände, so hat der Anbieter das Recht, die Mehrkosten zu berechnen. Dies werden mit je € 25,– je angefangene 1/4 Stunde (Basis € 100,–/Stunde) in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Auslieferung in Bar fällig.
Ist das Fahrzeug nicht roll fähig oder aus anderen Gründen von einer Person nicht zu verladen bzw. zu entladen, hat der Kunde vor Ort Ver.- bzw. Entladepersonal zu stellen. Im Falle einer Nichtverladung, aufgrund nicht Einhaltung der Versandbedingungen durch den Kunden, werden 100% der Transportkosten in Rechnung gestellt. Für die Zeit der Unterstellung, sofern diese auf eine Nichtzustellung beruht, stellen wir für ein Solo-Motorrad EUR 8/Tag, für Gespanne, Trikes oder ähnliche EUR 23/Tag in Rechnung. Das zu transportierende Fahrzeug darf außer geringen Tropfmengen keine Flüssigkeiten verlieren. Sollte eine Reinigung erforderlich sein, so wird diese nach Aufwand berechnet, min. jedoch EUR 25,00.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind alle Waren und Güter, die unter die Bestimmungen der ADR (Gefahrgut) oder ähnlicher Bestimmungen fallen. Ebenso Dinge, von denen aufgrund ihrer Beschaffenheit besondere Gefahr ausgeht und jene, die ekelerregend sind.
Zubehör:
Teile und / oder Zubehör, welches mit transportiert werden soll, müssen / muss bei der Bestellung angegeben worden sein, ansonsten besteht keine Verpflichtung zur Mitnahme. Die Verpackung muss aus stabilen Kartons bestehen und mit der Empfangsanschrift versehen sein. Unsere Fahrer sind angewiesen, zusätzliche Teile nur mitzunehmen, wenn sie bei Auftragserteilung angemeldet wurden.
Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter verantwortlich alle mitzunehmenden Zubehörteile wie auch Dokumente und Schlüssel mitzugeben, der Anbieter ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde etwas nicht herausgibt und / oder vergisst, er erteilt dem Anbieter die Entlastung hierfür.
Bildmaterial:
Es wird darauf hingewiesen, dass Bildmaterial, welches durch uns, der 1A Motorrad Transporte, während der Ver – oder Abladung und des Transportes entsteht, von uns zu Werbezwecken benutzt wird.
Grenzüberschreitender Transport:
.Es ist darauf zu achten, dass z. B. Koffer nicht verschlossen sind. Die Kontrollbehörden haben das Recht, das Öffnen zu verlangen. Jede unnötige Verzögerung kann dem Kunden mit EUR 100,00 per angefangener Stunde berechnet werden.
Die Verjährung im Frachtrecht:
Die Ansprüche aus dem CMR-Vertrag verjähren im Regelfall in einem Jahr, in den Fällen von vorsätzlichem oder dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden in drei Jahren. Der Anspruch wird durch schriftliche Reklamation gehemmt bis zu dem Tag, an dem der Anbieter die Reklamation schriftlich zurückweist.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und / oder eine zusätzliche Geschäfts-, Transportbedingung unwirksam sein oder werden, oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung und / oder Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Frankfurt am Main, Deutschland.
Die Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation ist Deutsch.